Denkmalschutz Kategorie A | Höchster Schutz für Bauwerke

Jochen Verbeet
Aktualisiert am 
16.06.2026
4,9 von 5 Sternen
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Illustration eines monumentalen Bauwerks mit Kuppeln und Schutzschild für Versicherungen von Denkmälern der Kategorie A
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Ein Haus mit Geschichte ist ein Haus mit Verantwortung.
Wer eine Immobilie besitzt, die zur Denkmalschutz-Kategorie A gehört, ist nicht einfach nur Eigentümer, sondern Erhalter eines kulturellen Erbes. Diese Gebäude sind oft national oder international bedeutend, einzigartig in ihrer Bauweise und unersetzlich im historischen Kontext.

Doch was bedeutet das konkret für Sie als Eigentümer oder Käufer?
Wie aufwendig ist der Erhalt und was darf überhaupt verändert werden?
Und noch entscheidender: Wie sichern Sie ein solches Objekt richtig ab, ohne böse Überraschungen im Schadensfall?

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Was genau Kategorie A ausmacht und wo die Unterschiede zu Kategorie B und Kategorie C liegen
  • Welche Pflichten und Chancen sich daraus ergeben
  • Wie Sie Ihre Versicherung darauf abstimmen
  • Und warum Spezialwissen hier bares Geld wert sein kann

Unser Ziel: Ihnen Klarheit und Handlungssicherheit zu geben – jenseits von Amtsdeutsch und Paragraphen.

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Luftaufnahme der Münchner Frauenkirche mit ihren markanten Zwiebeltürmen
Die Frauenkirche in München ragt majestätisch über die Dächer der Altstadt

Was ist Denkmalschutz Kategorie A

Der Denkmalschutz der Kategorie A ist die höchste Anerkennung, die ein Bauwerk erhalten kann. Gebäude dieser Klasse besitzen eine außergewöhnliche historische, kulturelle oder architektonische Bedeutung und sind oft unverzichtbare Bestandteile unseres kulturellen Erbes.

Doch was bedeutet es konkret, wenn ein Bauwerk unter Kategorie A fällt?
✔ Welche Auflagen und Anforderungen sind damit verbunden?
✔ Wie können Eigentümer sicherstellen, dass ihr Denkmal langfristig erhalten und optimal geschützt bleibt?

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Besonderheiten, Pflichten und Schutzmaßnahmen, die mit dieser Denkmalkategorie einhergehen – und zeigen, wie Sie Ihr Denkmal bestmöglich bewahren können.

Möchten Sie mehr über die anderen Denkmalkategorien erfahren?

In unseren Artikeln zu Kategorie B und Kategorie C erfahren Sie, welche Besonderheiten und Anforderungen diese Gebäude mit sich bringen. Oder lesen Sie den Vergleich der Kategorien A, B und C, um die Unterschiede auf einen Blick zu sehen.

Warum Versicherer die Denkmalschutz-Kategorien umkehren

Während Denkmalschutzbehörden die Kategorien A, B und C nach ihrer kulturellen und historischen Bedeutung einstufen, betrachten Versicherungen diese aus einem risikoorientierten Blickwinkel und kehren sie daher um.

➡️ Kategorie A – Geringster Aufwand, günstigste Versicherung.
➡️ Kategorie B – Mittleres Risiko, moderate Kosten.
➡️ Kategorie C – Höchster Aufwand, teuerste Versicherung.

Diese Umkehrung hilft Versicherern, den Sanierungsaufwand und die Wiederherstellungskosten im Schadenfall realistisch einzuschätzen.️

💡 Tipp: Eine Beratung durch unsere Experten für Denkmalversicherungen hilft dabei, den passenden Schutz für Kategorie-A-Denkmäler zu finden – individuell angepasst an die spezifischen Vorgaben der Denkmalbehörde.

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Was zeichnet Denkmäler der Kategorie A aus?

Denkmäler der Kategorie A sind in ihrer Bedeutung und ihrem Wert einzigartig. Sie repräsentieren herausragende Beispiele der Baukunst, sind eng mit historischen Ereignissen oder Persönlichkeiten verbunden oder besitzen eine hohe wissenschaftliche Relevanz. Viele dieser Gebäude stehen nicht nur unter nationalem Schutz, sondern sind auch Teil internationaler Programme, wie etwa der UNESCO-Welterbeliste.

Merkmale von Kategorie-A-Denkmälern:

✔ Herausragende historische oder künstlerische Bedeutung
✔ Hoher Grad an Originalität und Erhaltungszustand
✔ Einzigartigkeit im kulturellen oder städtebaulichen Kontext
✔ Symbolcharakter für eine Epoche, Region oder Nation

Beispiele:
Kölner Dom
Wartburg in Eisenach
Altstadt von Bamberg
Sakralbauten, Schlösser, Burgen, große Klosteranlagen

Diese Objekte sind nicht nur architektonische Meisterwerke – sie sind Teil unserer kollektiven Identität. Entsprechend streng sind die Vorgaben für Erhalt, Nutzung und Veränderung.

Und genau hier beginnt die Herausforderung – auch für Ihre Versicherung.

Dramatische Untersicht auf eine kunstvoll verzierte historische Gebäudefassade
Monumentale Säulen und kunstvolle Verzierungen

Wie unterscheidet sich Kategorie A von B und C

Die Einstufung in A, B oder C basiert auf dem kulturellen Wert, dem baulichen Zustand und der historischen Bedeutung des jeweiligen Gebäudes. Während Kategorie A dem höchsten Schutz unterliegt, gelten bei Kategorie B und Kategorie C abgestufte Anforderungen.

➡️ Kategorie A vs. Kategorie B:

Denkmäler der Kategorie B sind regionale Kulturgüter, die das historische Stadtbild prägen, aber keine überregionale oder internationale Einzigartigkeit besitzen. Während Kategorie A-Denkmäler meist unter strengen Schutzauflagen stehen, gibt es bei Kategorie B mehr Spielraum für Modernisierungen und Anpassungen.

Beispiele für Kategorie-B-Denkmäler:

👉 Fachwerkhäuser
👉 Reetdachhäuser
👉 Pfarr-, Küster- und Gemeindehäuser
👉 Wohnhäuser aus der Gründerzeit | Altbauten
👉 Ensembleschutz

➡️ Kategorie A vs. Kategorie C:

Denkmäler der Kategorie C unterliegen zwar ebenfalls dem Denkmalschutz, sind aber oft in einem schlechteren Erhaltungszustand oder haben eine geringere kulturelle Bedeutung. Sie sind häufig schwer zu sanieren, weil sie aufwendige Restaurierungsmaßnahmen erfordern, während Kategorie A durch ihre hohe Originalität und Denkmalpflege meist besser erhalten ist.

Warum diese Abgrenzung wichtig ist:

  • Eigentümer gewinnen Planungssicherheit
  • Restaurierungsmaßnahmen lassen sich besser kalkulieren
  • Versicherungen können gezielter und kosteneffizienter gestaltet werden
  • Behörden treffen transparentere Entscheidungen

💡 Tipp: Auch wenn Sie nur die Kategorie B oder Kategorie C vermuten – eine genaue Einordnung (inkl. Rücksprache mit Denkmalbehörden) lohnt sich immer. Besonders, wenn es um Umbauten, Verkauf oder Versicherung geht.

👉 Kurz gesagt:

✅ Kategorie A steht für historische Spitzenklasse
Kategorie B für wertvolle, aber regional begrenzte Denkmäler
Kategorie C für denkmalgeschützte Gebäude mit den höchsten Sanierungsanforderungen.

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💬 Was das für Sie als Eigentümer bedeutet:

  • Kategorie A:
    👉 Alles, was verändert wird, muss streng genehmigt und denkmalgerecht ausgeführt werden. Selbst Reparaturen erfordern oft detaillierte Abstimmungen.
  • Kategorie B:
    👉 Auflagen gelten meist für das äußere Erscheinungsbild (Fassade, Dach, Fenster). Innenräume sind häufig frei gestaltbar – moderne Nutzung ist möglich.
  • Kategorie C:
    👉 Diese Gebäude sind oft einfacher zu sanieren, Auflagen sind geringer. Denkmalcharakter soll erhalten bleiben, aber Umbauten sind realistisch umsetzbar.

Die Abgrenzung ist also mehr als eine Formalie – sie beeinflusst die Kosten, die Planbarkeit und vor allem den Versicherungsschutz.

👉 In diesem Artikel haben wir für Sie umfangreich die jeweiligen Abgrenzungen der Kategorien beschrieben: Bedeutung & Versicherung der Denkmalschutz-Kategorien

Schloss Neuschwanstein in Bayern bei Sonnenuntergang
Das berühmte Schloss Neuschwanstein thront majestätisch auf einem Hügel

Warum ist der Schutz von Kategorie A Denkmälern so streng?

Denkmäler der Kategorie A haben einen unschätzbaren historischen, kulturellen und oft auch wissenschaftlichen Wert – nicht nur lokal, sondern häufig auch national oder international. Ihr Verlust oder unsachgemäßer Umgang würde ein einzigartiges Stück Geschichte unwiederbringlich zerstören. Daher unterliegen sie besonders strengen Auflagen:

Bauliche Veränderungen – Jede Änderung (Renovierung, Modernisierung) muss von den Denkmalschutzbehörden genehmigt werden, um den ursprünglichen Zustand zu bewahren.

Materialwahl – Restaurierungen müssen mit originalgetreuen Materialien und traditionellen Handwerkstechniken erfolgen, um die Authentizität des Bauwerks zu erhalten.

Pflegepflicht – Eigentümer sind verpflichtet, das Denkmal regelmäßig zu pflegen und Schäden unverzüglich zu beheben.

Nutzungseinschränkungen – Die Nutzung darf die historische Substanz nicht beeinträchtigen. Umbauten für moderne Gewerbenutzungen sind oft nur eingeschränkt möglich.

Diese strengen Vorgaben stellen sicher, dass Denkmäler der Kategorie A auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben.

Herausforderungen & Auflagen für Eigentümer

Ein Gebäude der Kategorie A zu besitzen ist eine besondere Ehre – aber auch eine Verpflichtung. Der Erhalt solcher Bauwerke stellt Eigentümer oft vor komplexe Aufgaben, die mit normalen Modernisierungs- oder Sanierungsprojekten kaum vergleichbar sind.

Denn: Jede Veränderung muss mit äußerster Sorgfalt erfolgen – und mit Zustimmung der Denkmalbehörde.

Was bedeutet das konkret?

  • Genehmigungspflicht für nahezu alle Maßnahmen – auch bei kleinen Eingriffen (z. B. Fenster, Türen, Dachdeckung, Farbgebung)
  • Vorgeschriebene Materialien und Techniken: Oft dürfen nur traditionelle Baustoffe und originale Handwerkstechniken verwendet werden
  • Eingeschränkter Gestaltungsspielraum: Optische Veränderungen an der Fassade oder Substanz sind in der Regel nicht erlaubt
  • Koordination mit Fachplanern & Behörden: Viele Maßnahmen erfordern zusätzlich Gutachten, historische Recherchen oder Begleitung durch Restauratoren

Was bedeutet das finanziell?

  • Die Kosten für Instandhaltung oder Sanierung sind oft deutlich höher als bei nicht geschützten Immobilien
  • Durch die Materialvorgaben entstehen lange Lieferzeiten und Spezialanfertigungen
  • Die Planungs- und Genehmigungsphase kann mehrere Monate dauern – hier braucht es Geduld und Fachkenntnis

Typische Stolpersteine:

  • Zu spät eingeholte Genehmigungen (→ Nachbesserungspflicht oder Bußgeld)
  • Verwendung falscher Materialien (→ Verlust von Fördermitteln oder Versicherungsschutz)
  • Mangelhafte Dokumentation bei Sanierungsmaßnahmen (→ Probleme bei Versicherung oder späterem Verkauf)

Förderungen und Unterstützungsmöglichkeiten

Die gute Nachricht: Wer sich um ein Denkmal der Kategorie A kümmert, steht nicht alleine da. Bund, Länder und Kommunen stellen verschiedene Förderprogramme und steuerliche Anreize zur Verfügung, um den Erhalt dieser Kulturgüter zu ermöglichen.

Doch Achtung: Viele Eigentümer verschenken Potenzial, weil sie zu spät oder unvollständig beantragen – oder Förderungen gar nicht erst kennen.

Diese Fördermöglichkeiten sollten Sie kennen:

  • Steuerliche Abschreibung (Denkmal-AfA)
    ✔ Sanierungskosten können über bis zu 12 Jahre abgeschrieben werden
    ✔ Gilt auch für vermietete Denkmäler (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
  • Zuschüsse der Denkmalbehörden oder Länderprogramme
    ✔ Für Restaurierungsarbeiten, Gutachten oder Substanzerhalt
    ✔ Häufig gedeckelt, aber kombinierbar mit anderen Mitteln
  • Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
    ✔ Regional oder thematisch gebunden
    ✔ Häufig für besonders erhaltenswerte Details (z. B. Kirchenfenster, Fresken)
  • KfW-Förderprogramme (indirekt)
    ✔ In Kombination mit energetischen Sanierungen – sofern denkmalverträglich

👉 Lesen Sie auch: Denkmalschutz & Versicherung: Regeln der Bundesländer

Voraussetzungen für Förderfähigkeit:

  • Maßnahmen müssen vor Beginn genehmigt und beantragt sein
  • Denkmalrechtliche Zustimmung erforderlich
  • Dokumentation & fachgerechte Umsetzung sind Pflicht

💡 Unser Tipp: Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung. Wir helfen Ihnen dabei, Förderoptionen auszuschöpfen – und stellen sicher, dass Ihre Versicherung auf Ihre Förderstrategie abgestimmt ist.

Barockschloss Moritzburg mit roten Kuppeldächern
Das prächtige Schloss Moritzburg spiegelt sich majestätisch im umliegenden Teich

Versicherungsschutz für Kategorie-A-Denkmäler

Ein Denkmal der Kategorie A ist mit einer klassischen Wohngebäudeversicherung nicht ausreichend abgesichert. Zu groß sind die Unterschiede im Schadensfall – vor allem in Bezug auf Wiederherstellung, Materialvorgaben und behördliche Anforderungen.

📉 Viele Eigentümer erkennen das leider erst, wenn es zu spät ist: im Schadensfall. Dann deckt die Standardpolice nur den „wirtschaftlich zumutbaren“ Wiederaufbau – nicht aber die denkmalgerechte Wiederherstellung, wie sie Behörden verlangen.

Was eine gute Versicherung für Kategorie A leisten muss:

  • Wiederherstellung zum denkmalgerechten Zustand
    ✔ inkl. historischer Materialien, Spezialanfertigungen & Handwerkstechniken
  • Berücksichtigung behördlicher Vorgaben und Auflagen
    ✔ z. B. vorgeschriebene Dacheindeckungen, Fensterformen, Putzarten etc.
  • Absicherung erhöhter Kosten und Verzögerungen
    ✔ durch Auflagen, längere Bauzeiten, eingeschränkte Modernisierung
  • Erweiterter Schutz vor Elementargefahren
    ✔ z. B. Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch – wichtig, da viele Denkmäler in Altstadtlagen oder Hanglagen stehen (Artikel:👉 Elementarschäden: Denkmalschutz versichern)
  • Optionale Zusatzbausteine:
    ✔ z. B. Denkmal-Sachverständigenkosten, Aufräum- und Sicherungskosten, Restauratoren-Honorare

👉 Lesen Sie auch: Versicherung für denkmalgeschützte Häuser [Sondertarif]

Typische Fehler vermeiden:

Gebäude als „normaler Altbau“ versichern
✔ keine Abstimmung mit der Denkmalbehörde bei Sanierungen
✔ fehlende Nachweise und Gutachten im Leistungsfall
✔ Standarddeckung ohne Anpassung an Nutzung oder Substanz

Unser Versprechen:

Der Schutz und die Pflege eines Denkmals erfordern Erfahrung und Expertise. Als Ihr verlässlicher Partner unterstützen wir Sie dabei, Ihre Immobilie bestmöglich abzusichern und zu erhalten.

Individuelle Versicherungslösungen – Maßgeschneiderter Schutz für denkmalgeschützte Gebäude
Berücksichtigung denkmalrechtlicher Vorgaben – Absicherung gegen behördlich bedingte Mehrkosten
Langfristige Werterhaltung – Schutz vor Schäden durch Naturgefahren, Vandalismus und andere Risiken

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Weitere Beiträge rund um Denkmalschutz & Versicherung

Altbauversicherung | 16 Bundesländer - 16 Denkmalschutzgesetze |
Denkmalschutz Kategorien A, B, C | Reetdachhaus - Spezialkonzept

Fazit: Ein Denkmal der Kategorie A ist eine besondere Verantwortung

Der Erhalt eines Denkmals der Kategorie A ist nicht nur eine persönliche, sondern oft auch eine nationale oder internationale Aufgabe. Diese außergewöhnlichen Bauwerke verdienen besonderen Schutz und sorgfältige Pflege.

Mit der richtigen Unterstützung – sei es durch Förderprogramme, fachkundige Beratung oder eine speziell angepasste Versicherung – können Eigentümer sicherstellen, dass ihr Denkmal langfristig erhalten bleibt.

🤝 Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und sorgen dafür, dass Ihr kulturelles Erbe bestmöglich geschützt ist – heute und für zukünftige Generationen.

Weiterführende Artikel

Sie möchten noch tiefer in einzelne Themen einsteigen? Dann empfehlen wir Ihnen diese weiterführenden Beiträge aus unserem Blog:

Versicherung für denkmalgeschützte Häuser [Sondertarif]

Versicherung von Denkmälern: Alle Kosten im Überblick

Elementarschäden und Denkmalschutz – Wie Sie sich richtig absichern

Ensembleschutz erklärt: Unterschiede, Vorteile & Versicherung

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Über den Autor
Jochen Verbeet
Inhaber von Kulturu

Gebundener Versicherungsvertreter § 34d Abs. 7 GewO, IHK Aachen, Vermittlerregister-Nr. D-OPZK-BTCHZ-59

Jochen Verbeet ist Geschäftsführer und Gründer der DEVK-Geschäftsstelle in Übach-Palenberg. Seit 2012 selbstständig, betreut er mit seinem achtköpfigen Team Kunden an zwei Standorten in Übach-Palenberg und Heinsberg.

Mehr über Jochen Verbeet

FAQ - Häufige Fragen zur Versicherung von Denkmälern der Kategorie A

1. Was genau bedeutet Kategorie A im Denkmalschutz?

Kategorie A umfasst Baudenkmäler mit nationaler oder internationaler Bedeutung. Diese Objekte sind besonders schützenswert und unterliegen daher strengen Auflagen – sowohl bei Erhalt, Nutzung als auch bei Sanierungsmaßnahmen.

2. Kann ich ein Denkmal der Kategorie A mit einer normalen Gebäudeversicherung absichern?

Nein. Standardpolicen decken in der Regel nur einfache Wiederherstellungskosten ab. Bei Kategorie A sind jedoch denkmalgerechte Materialien, Verfahren und Genehmigungen notwendig – das erfordert eine spezielle Versicherungslösung.

3. Was passiert im Schadensfall bei einem Denkmal der Kategorie A?

Die Wiederherstellung muss denkmalgerecht erfolgen – teils mit Sonderanfertigungen und teuren Verfahren. Ohne passenden Tarif übernimmt die Versicherung oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten. Das kann existenzbedrohend werden.

4. Welche Unterlagen brauche ich für den Versicherungsabschluss?

Für den Abschluss einer Versicherung bei einem Denkmal der Kategorie A benötigen Sie in der Regel eine gültige Denkmalbescheinigung, aktuelle Informationen zum Zustand des Gebäudes sowie eine Fotodokumentation. Zusätzlich sind Angaben zu Baujahr, verwendeten Materialien und bisherigen Sanierungsmaßnahmen hilfreich, um eine realistische Risikobewertung und Wertermittlung vornehmen zu können.

5. Wie wirken sich die Auflagen auf die Versicherungskosten aus?

Je strenger die Vorgaben, desto höher das Risiko und der Aufwand im Schadenfall. Daher ist die Beitragshöhe bei Denkmälern der Kategorie A individuell zu kalkulieren – abhängig von Zustand, Lage, Nutzung und behördlichen Anforderungen.

6. Was sind typische Fehler bei der Versicherung von Denkmälern?

Ein häufiger Fehler ist, ein Denkmal wie ein gewöhnliches Wohngebäude zu versichern, ohne die denkmaltypischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Auch fehlende Abstimmungen mit der Denkmalbehörde, unvollständige Unterlagen oder der Verzicht auf wichtige Zusatzbausteine führen oft dazu, dass der Versicherungsschutz im Ernstfall nicht ausreicht.

7. Wie finde ich den richtigen Tarif für mein Denkmal der Kategorie A?

Am besten über spezialisierte Berater mit Erfahrung im Denkmalschutz. Wir analysieren den Bedarf, stimmen uns mit Behörden ab und finden maßgeschneiderte Lösungen – verständlich, rechtssicher und zuverlässig abgesichert.

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Jochen Verbeet Inhaber bei Versicherungen für denkmalgeschützte Gebäude
Jochen Verbeet
Inhaber

Inhaber von Kulturu und seit über 15 Jahren in der Versicherungsbranche. Jochen hat Kulturu aufgebaut, weil der Markt für Denkmalschutz-Versicherungen einen echten Spezialisten brauchte, keinen der es nebenbei macht. Bekannt aus dem Fachmagazin procontra.

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