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Schleswig-Holstein ist reich an historischen Bauwerken: Von Kaufmannshäusern in Lübeck über Gutshöfe im Binnenland bis zu Reetdachhäusern an der Küste prägen Denkmäler das Bild des Nordens. Für Eigentümer bedeutet das Stolz und Verantwortung, zugleich aber besondere Anforderungen an den passenden Versicherungsschutz. Denn Schäden an denkmalgeschützten Wohngebäuden lassen sich nicht einfach mit Standardlösungen beheben.
In diesen Artikel erfahren Sie:
✅ warum Schäden an Denkmalen in Schleswig-Holstein besonders teuer sind
✅ welche Leistungen Ihre Gebäudeversicherung unbedingt abdecken sollte
✅ welche Besonderheiten bei Denkmälern im Norden gelten
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Warum Schäden an Denkmälern in Schleswig-Holstein besonders teuer sind
Schäden an denkmalgeschützten Gebäuden sind fast immer mit hohen Kosten verbunden. In Schleswig-Holstein liegt das nicht nur an den besonderen Bauweisen wie Reetdächer, Backstein oder Fachwerk, sondern auch an den strengen Auflagen der Denkmalschutzbehörden. Eigentümer dürfen meist keine günstigen Alternativen wählen, sondern müssen originalgetreu sanieren. Hinzu kommt, dass viele Gebäude an der Küste liegen und damit stärker durch Wind, Sturm und Feuchtigkeit gefährdet sind.
✔ Denkmalgerechte Materialien wie Reet, historische Klinker oder handgefertigte Holzfenster sind deutlich teurer.
✔ Spezialisierte Handwerksbetriebe sind rar und oft mit langen Wartezeiten verbunden.
✔ Genehmigungen der Denkmalschutzbehörde verzögern die Sanierung und erhöhen die Kosten.
✔ Küstenlage bringt zusätzliche Risiken wie Sturmfluten, salzhaltige Luft und Feuchtigkeitsschäden
Fazit: Wer ein Denkmal im Norden besitzt, muss im Schadensfall mit erheblich höheren Kosten rechnen. Eine Standardpolice reicht hier nicht aus – entscheidend ist, dass die Versicherung denkmalgerechte Mehrkosten vollständig abdeckt.
Was Ihre Gebäudeversicherung in Schleswig-Holstein zwingend leisten muss
Eine Wohngebäudeversicherung für ein Denkmal unterscheidet sich deutlich von einem Standardvertrag. Während bei gewöhnlichen Häusern der Wiederaufbau oft mit modernen Materialien möglich ist, verlangt der Denkmalschutz in Schleswig-Holstein eine originalgetreue Sanierung. Ohne spezielle Absicherung bleiben Eigentümer schnell auf hohen Kosten sitzen. Besonders wichtig ist daher, dass die Police nicht nur die gängigen Gefahren wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser abdeckt, sondern auch die denkmalbedingten Mehrkosten.
✔ Erstattung denkmalgerechter Sanierungskosten – etwa Reetdach statt Ziegel oder traditionelle Handwerksmethoden
✔ Elementarschutz für Küsten- und Binnenlagen – Schutz vor Sturmflut, Starkregen oder Überschwemmung
✔ Kostenübernahme für Gutachter und Architekten – notwendig für behördliche Genehmigungen
✔ Vorsorgeversicherung – automatische Mitversicherung neuer Gebäudeteile oder Modernisierungen bis zum Jahresende
✔ freie Handwerkerwahl – trotzdem sinnvoll, wenn Versicherer Zugang zu einem Netzwerk denkmalerfahrener Betriebe bietet
Praxis-Tipp: Eine leistungsstarke Gebäudeversicherung muss auf die Besonderheiten von Denkmälern zugeschnitten sein. Nur so ist sichergestellt, dass Eigentümer im Schadensfall weder an den Kosten noch an den behördlichen Vorgaben scheitern.
Im nächsten Abschnitt zeigen wir Ihnen an einem konkreten Beispiel aus der Praxis, wie diese Bausteine im Schadensfall zusammenspielen und warum sie im Ernstfall fünfstellige Summen retten können.
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Fallstudie – Wenn ein Schaden in Schleswig-Holstein eintritt
Familie Möller lebt in einem denkmalgeschützten Reetdachhaus an der Nordseeküste, das seit Jahrzehnten im Familienbesitz ist. Eines Abends geriet durch Funkenflug aus dem Kamin das Reetdach in Brand. Obwohl die Feuerwehr schnell vor Ort war, brannte der Dachstuhl großflächig aus, und auch der Innenbereich wurde durch Löschwasser stark beschädigt.
Die Sanierung gestaltete sich aufwendig, da die Vorgaben des Denkmalschutzes einzuhalten waren:
✅ Dachstuhl und Dacheindeckung – Neuer Dachstuhl mit traditioneller Zimmermannsarbeit und Neueindeckung mit Reet ca. 120.000 Euro, statt eines einfachen Ziegeldaches für ca. 65.000 Euro.
✅ Innenausbau – Restaurierung der historischen Holzbalkendecke und denkmalgerechter Innenausbau ca. 60.000 Euro, während moderne Standardmaterialien nur etwa 35.000 Euro gekostet hätte.
✅ Fenster und Türen – Nachfertigung passender Holzfenster und Türen rund 25.000 Euro, anstelle günstiger Kunststoffelemente für ca. 12.000 Euro.
✅ Elektrik und Installationen – Erneuerung der Leitungen nach behördlicher Abstimmung ca. 15.000 Euro, im Vergleich zu 8.000 Euro bei einem nicht geschützten Haus.
✅ Behördliche Auflagen und Gutachten – zusätzliche Kosten von etwa 10.000 Euro, die bei einem normalen Wohnhaus gar nicht angefallen wären.
Am Ende beliefen sich die Sanierungskosten auf rund 230.000 Euro. Ohne Denkmalschutz hätte die Instandsetzung mit modernen Materialien nur etwa 120.000 Euro gekostet.
Gesamteinschätzung: Der Fall der Familie Möller macht deutlich, dass Schäden an denkmalgeschützten Gebäuden in Schleswig-Holstein schnell nahezu doppelt so teuer werden können. Ohne eine leistungsstarke Gebäudeversicherung, die den denkmalgerechten Wiederaufbau absichert, wären solche Belastungen für private Eigentümer kaum zu tragen.
Ablauf in fünf Schritten
Damit Eigentümer in einem solchen Fall nicht den Überblick verlieren, zeigt der folgende Ablauf, wie die Regulierung im Schadensfall typischerweise funktioniert:
✔ Schadenmeldung – Sofortige Information der Versicherung mit einer ersten Beschreibung des Schadens.
✔ Sicherung des Gebäudes – Abstellen der Wasserzufuhr, provisorische Trocknung und Abdeckung betroffener Bauteile.
✔ Gutachter und Denkmalbehörde – Einschaltung von Sachverständigen und Abstimmung mit der Behörde, bevor Reparaturen starten dürfen.
✔ Kostenplanung – Erstellen eines Sanierungskonzepts unter Berücksichtigung denkmalgerechter Materialien und Handwerkerleistungen.
✔ Wiederaufbau – Fachgerechte Sanierung durch spezialisierte Betriebe, begleitet von Versicherung und Gutachter.
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Wie wird ein Gebäude in Schleswig-Holstein zum Denkmal?
Ob ein Haus in Schleswig-Holstein unter Denkmalschutz gestellt wird, hängt nicht allein vom Alter ab. Entscheidend ist die besondere geschichtliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung. Grundlage ist das Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG SH). Der Weg zur Unterschutzstellung ist für Eigentümer oft mit vielen Fragen verbunden, da die Entscheidung unmittelbare Auswirkungen auf künftige Bau- und Sanierungsmaßnahmen hat.
Ablauf der Unterschutzstellung in Schleswig-Holstein
✔ Prüfung durch die Denkmalbehörde – Gebäude werden nach Kriterien wie Bauweise, kulturhistorischem Wert oder städtebaulichem Umfeld begutachtet.
✔ Eintragung in das Denkmalbuch – Nach positiver Prüfung erfolgt die formale Aufnahme in das Verzeichnis der Kulturdenkmale.
✔ Information der Eigentümer – Sie erhalten einen Bescheid über die Unterschutzstellung und können Stellungnahmen abgeben.
✔ Rechtsverbindlichkeit – Mit der Eintragung gelten die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes; Änderungen am Gebäude sind genehmigungspflichtig.
Praxis-Tipp: Sobald Ihr Gebäude als Denkmal eingetragen ist, sollten Sie Ihre Gebäudeversicherung überprüfen. Nur so stellen Sie sicher, dass auch die künftigen denkmalgerechten Mehrkosten im Schadenfall vollständig abgedeckt sind.
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Vielfalt der Denkmäler in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein besitzt eine außergewöhnliche Bandbreite an Denkmalen. Die Spannweite reicht vom friesischen Reetdachhaus über imposante Kirchen bis hin zu technischen Anlagen wie Leuchttürmen. Diese Vielfalt macht das kulturelle Erbe des Landes sichtbar und stellt Eigentümer wie Versicherer gleichermaßen vor besondere Herausforderungen.
✔ Reetdachhäuser – typisch für Nordseeinseln und Küstenregionen, mit hoher Brand- und Sturmgefahr
✔ Kaufmannshäuser und Speicher – prägen Städte wie Lübeck und Flensburg, oft in Backsteinbauweise
✔ Herrenhäuser und Gutshöfe – im Binnenland, häufig mit großen Dachflächen und wertvollen Fassaden
✔ Kirchen und Klöster – eindrucksvolle Sakralbauten mit komplexer Bau- und Restaurierungsstruktur
✔ Technische Denkmale – Mühlen, Leuchttürme und Hafenanlagen, die an die maritime Tradition erinnern
Hinweis: Je nach Denkmaltyp variieren nicht nur die Auflagen der Behörden, sondern auch die Risiken. Während Reetdächer besonders brandgefährdet sind, leiden Backsteinfassaden eher unter Feuchtigkeit und Salzeintrag.

Typische private Denkmäler in Schleswig-Holstein
Neben großen Kirchen oder Herrenhäusern gibt es in Schleswig-Holstein zahlreiche private Denkmäler, die von Familien bewohnt und erhalten werden. Für ihre Eigentümer ist es entscheidend, die spezifischen Risiken zu kennen – denn jedes Denkmal hat seine ganz eigenen Schwachstellen.
Reetdachhäuser an der Nordseeküste und auf den Inseln
✔ Bauschäden: Brandgefahr durch Funkenflug, Sturmschäden, Durchfeuchtung des Dachstuhls
✔ Sanierungsmehrkosten: Neueindeckung mit Reet statt Ziegeln, lange Bauzeit durch wenige Spezialbetriebe
✔ Versicherungsbedarf: umfassender Feuerschutz, Absicherung denkmalgerechter Mehrkosten
✔ Elementarrisiko: erhöhte Sturmgefahr, teilweise Überschwemmungsrisiko in Deichnähe
👉 Mehr dazu in unserem Spezial-Leitfaden: Versicherung für Häuser mit Reetdach
Historische Backsteinhäuser in Lübeck, Flensburg oder Husum
✔ Bauschäden: Feuchtigkeit im Mauerwerk, Fugenzerfall, Ausblühungen durch Salzbelastung
✔ Sanierungsmehrkosten: Verwendung handgefertigter Ziegel und Spezialmörtel
✔ Versicherungsbedarf: Absicherung gegen Durchfeuchtungsschäden und hohe Fassadensanierungskosten
Praxis-Tipp: Planen Sie regelmäßige Inspektionen der Fassade ein – kleine Schäden an Fugen können sonst schnell große Folgekosten verursachen.
Fachwerkhäuser im Binnenland und in Kleinstädten
✔ Bauschäden: Schädlingsbefall, Rissbildung im Holztragwerk, durchhängende Decken
✔ Sanierungsmehrkosten: Restaurierung mit originalgetreuem Holz, Lehm- und Kalkputzen
✔ Versicherungsbedarf: Absicherung von Holzkonstruktionen und traditioneller Dachdeckung
✔ Elementarrisiko: Gefahr von Starkregen und Rückstau in engen Ortskernen
👉 Mehr dazu in unserem Spezial-Leitfaden: Gebäudeversicherung für Fachwerkhäuser | [Spezialkonzept]
Gutshöfe und Villen im ländlichen Raum
✔ Bauschäden: großflächige Dachschäden, marode Stallungen oder Nebengebäude, Schäden an Stuck- und Fassadenelementen
✔ Sanierungsmehrkosten: Spezialanfertigungen für Fenster, Biberschwanzziegel, Restaurierung von Toranlagen
✔ Versicherungsbedarf: Einbeziehung von Nebengebäuden wie Scheunen und Speicher
✔ Elementarrisiko: erhöhte Sturmgefahr durch freistehende Lage
Praxis-Tipp: Achten Sie darauf, dass auch Nebengebäude ausdrücklich im Versicherungsschutz enthalten sind – hier entstehen oft unbemerkte Mehrkosten.
👉 Mehr dazu in unserem Spezial-Leitfaden: Versicherung für Resthöfe & historische Bauernhöfe
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Typische Herausforderungen für Denkmaleigentümer in Schleswig-Holstein
Ein Denkmal in Schleswig-Holstein zu besitzen ist eine Bereicherung, bringt aber auch besondere Herausforderungen mit sich. Eigentümer müssen nicht nur die Pflege und Instandhaltung sicherstellen, sondern auch strenge Vorgaben der Denkmalschutzbehörden beachten. Das macht Planung und Kostenkalkulation oft komplexer als bei modernen Wohngebäuden.
Hohe Instandhaltungskosten
✅ Regelmäßige Arbeiten an Dach, Fassade und Fenstern sind unvermeidbar
✅ Materialien wie Reet, Spezialziegel oder historische Putze sind deutlich teurer als Standardbaustoffe
💡 Praxis-Tipp: Rücklagen einplanen und Fördermöglichkeiten des Landes nutzen, um die finanzielle Belastung abzufedern.
Genehmigungspflichtige Maßnahmen
✅ Selbst kleinere Eingriffe wie der Austausch von Fenstern oder eine neue Dacheindeckung erfordern behördliche Zustimmung
✅ Verzögerungen durch Abstimmungsprozesse können Bauzeiten verlängern und Kosten erhöhen
👉 Wussten Sie schon? Eigenmächtige Umbauten können nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch den Versicherungsschutz gefährden.
Konflikt zwischen Moderne und Tradition
✅ Einbau moderner Heizungen, Dämmungen oder Photovoltaikanlagen ist oft nur eingeschränkt möglich
✅ Lösungen müssen individuell geplant und mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden
Finanzierung und Versicherung
✅ Banken verlangen oft zusätzliche Gutachten oder Absicherungen für Kredite
✅ Standardversicherungen decken denkmalbedingte Mehrkosten nicht automatisch ab. Nur spezialisierte Gebäudeversicherungen berücksichtigen die Besonderheiten von Denkmälern.
Die passende Gebäudeversicherung Häuser in Schleswig-Holstein
Wer ein Denkmal besitzt, weiß: Der richtige Versicherungsschutz entscheidet, ob ein Schaden problemlos behoben werden kann oder zur finanziellen Belastung wird. Standardpolicen greifen hier nur selten, da sie die speziellen Anforderungen eines denkmalgeschützten Hauses nicht berücksichtigen. Damit Eigentümer im Ernstfall nicht auf hohen Mehrkosten sitzenbleiben, sollte die Police zwingend auf die Besonderheiten historischer Gebäude abgestimmt sein.
✔ Denkmalschutzklausel – stellt sicher, dass alle behördlich geforderten Mehrkosten übernommen werden
✔ Elementarschutz – unverzichtbar in einer Region mit Sturmfluten, Starkregen und Küstenstürmen
✔ Vorsorgeversicherung – schützt bei werterhöhenden Maßnahmen oder neuen Gebäudeteilen bis zum Jahresende automatisch
✔ Gutachter- und Architektenkosten – gehören zwingend zum Leistungsumfang, da diese fast immer von den Behörden verlangt werden
✔ freie Handwerkerwahl – ermöglicht es Eigentümern, auf erfahrene Spezialbetriebe zurückzugreifen
Fazit: Eine leistungsstarke Denkmalversicherung ist kein Standardprodukt, sondern ein individuell zugeschnittener Schutz. Wer hier sorgfältig auswählt, kann sicher sein, dass auch im Schadenfall die behördlichen Auflagen erfüllt und die Kosten vollständig gedeckt werden.
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Denkmalschutz in den größten Städten und Regionen von Schleswig-Holstein
Die Städte im Land sind reich an denkmalgeschützten Bauwerken, die bis heute das Bild ganzer Quartiere prägen. Jede Region bringt ihre eigenen Schwerpunkte und Herausforderungen mit sich.
✔ Kiel – geprägt von Gründerzeitvillen, Altbauquartieren und Hafenanlagen. Schäden entstehen häufig an großen Dachflächen und Holzfenstern, die behördlich originalgetreu saniert werden müssen.
✔ Lübeck – UNESCO-Weltkulturerbe mit seinen Backsteingotik-Bauten und Kaufmannshäusern. Die Restaurierung von Fassaden oder Dachstühlen erfordert Spezialmaterialien, was die Kosten in die Höhe treibt.
✔ Flensburg – historische Kaufmannshöfe und Speicher prägen die Altstadt. Typische Risiken sind Feuchtigkeitsschäden an Backsteinmauern und marode Fachwerkkonstruktionen.
✔ Neumünster – vor allem Industriearchitektur und großzügige Bürgerhäuser. Aufwendig sind hier Sanierungen an Klinkerfassaden und alten Fabrikgebäuden.
✔ Itzehoe – bekannt für historische Bürgerhäuser, Sakralbauten und alte Industrieanlagen. Besonders anspruchsvoll sind die Restaurierungen von Kirchen und Backsteinfassaden, die häufig unter strengem Auflagenkatalog stehen.
Hinweis: In den Städten konzentrieren sich viele geschützte Ensembles. Für Eigentümer bedeutet das, dass nicht nur das einzelne Gebäude, sondern auch das gesamte Straßenbild unter Schutz steht – mit entsprechenden Vorgaben für jede Sanierungsmaßnahme.
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Rechtliche Grundlage des Denkmalschutzes in Schleswig-Holstein
Der Rahmen für den Schutz historischer Gebäude wird durch das Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG SH) festgelegt. Es bestimmt, welche Bauten als Kulturdenkmal gelten, welche Pflichten Eigentümer haben und welche Eingriffe genehmigt werden müssen. Damit ist es die wichtigste Grundlage für alle, die ein denkmalgeschütztes Haus besitzen oder erwerben möchten.
✔ Definition von Kulturdenkmalen – erfasst werden Bauwerke, Ensembles und auch technische Anlagen mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.
✔ Unterschutzstellung – erfolgt durch Eintragung in das Denkmalbuch nach Prüfung durch die Denkmalbehörde.
✔ Genehmigungspflichten – Veränderungen an Fassaden, Dächern, Fenstern oder im Innenbereich sind zustimmungspflichtig.
✔ Zuständige Behörden – die Umsetzung obliegt den Unteren Denkmalschutzbehörden in Kreisen und kreisfreien Städten, koordiniert durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Hinweis: Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzt, sollte sich mit den zentralen Bestimmungen des DSchG SH vertraut machen. Nur so lassen sich Konflikte mit Behörden vermeiden – und gleichzeitig der Versicherungsschutz optimal an die gesetzlichen Vorgaben anpassen.
Welche Gebäude stehen in Schleswig-Holstein unter Denkmalschutz?
Ein Bauwerk wird nicht allein wegen seines Alters als Denkmal eingestuft. Maßgeblich sind die Kriterien, die im Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG SH) festgelegt sind. Sie reichen von künstlerischer und geschichtlicher Bedeutung bis hin zu technischer oder städtebaulicher Relevanz. Daraus ergeben sich verschiedene Kategorien, die im Land eine wichtige Rolle spielen:
✔ In vielen Städten prägen Bürgerhäuser und Kaufmannshäuser das historische Stadtbild, etwa in Lübeck, Flensburg oder Husum, und gehören zu den bekanntesten Denkmalen im Land.
✔ Besonders in Kiel, Neumünster oder Itzehoe finden sich zahlreiche Villen und Gründerzeitbauten, die durch Stuckfassaden, Kastenfenster und markante Dachformen auffallen.
✔ Typisch für die Küstenregion sind Reetdachhäuser, die nicht nur ein Stück Baukultur darstellen, sondern auch ein hohes Risiko für Brand- und Sturmschäden bergen.
✔ Sowohl große Bauwerke wie der Lübecker Dom als auch kleine Dorfkirchen zählen zu den geschützten Kirchen und Klöstern, die das kulturelle Erbe des Landes repräsentieren.
✔ Auch die maritime Tradition spiegelt sich in technischen Denkmalen wider – dazu gehören Leuchttürme, Mühlen und Speicheranlagen entlang der Küste.
Hinweis: Im Denkmalverzeichnis Schleswig-Holstein werden Objekte nicht nur gelistet, sondern oft auch nach Denkmalkategorien eingeordnet. Diese Unterscheidung – zum Beispiel zwischen Einzeldenkmal und Ensemble – beeinflusst, welche Auflagen gelten und welche Mehrkosten im Versicherungsschutz berücksichtigt werden müssen.
👉 Mehr über die verschiedenen Denkmalkategorien erfahren Sie in diesem Artikel: Bedeutung & Versicherung der Denkmalschutz- Kategorien
Zuständige Behörden in Schleswig-Holstein
Für den Denkmalschutz in Schleswig-Holstein gibt es eine klare Aufgabenverteilung zwischen Landes- und Kommunalebene. Eigentümer sollten wissen, an wen sie sich wenden müssen und welche Institution welche Rolle übernimmt.
✅ Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein ist auf Landesebene für die übergeordneten Fragen des Denkmalschutzes zuständig.
✅ Die Unteren Denkmalschutzbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten entscheiden über Bauanträge, Sanierungen und konkrete Auflagen.
✅ Für fachliche Begutachtungen und wissenschaftliche Fragen steht das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Was ist genehmigungspflichtig?
Nach dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein sind zahlreiche Maßnahmen zustimmungspflichtig. Eigentümer dürfen keine Veränderungen ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde durchführen. Dazu gehören unter anderem:
✔ Dacheindeckungen – jede Erneuerung oder Veränderung, etwa beim Austausch eines Reetdaches oder der Sanierung historischer Dachziegel.
✔ Fassadenarbeiten – Neuverfugung von Backstein, Sanierung von Stuckelementen oder ein Anstrich in anderer Farbgebung.
✔ Fenster und Türen – Austausch oder Veränderung historischer Formen, Sprossen und Materialien.
✔ Grundrissänderungen – Eingriffe wie das Entfernen tragender Wände oder das Verlegen von Leitungen, wenn sie die geschützte Substanz betreffen.
✔ Außenanlagen – Arbeiten an Gartenmauern, Hofpflasterungen oder Toranlagen, die das Erscheinungsbild eines Ensembles verändern.
🔗 Weitere Informationen finden Sie hier:
➡️ Wikipedia: Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein↗
Pflichten & Vorteile nach dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein
Wer ein Denkmal besitzt, trägt Verantwortung für den Erhalt des kulturellen Erbes. Das Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein legt dafür klare Pflichten fest, eröffnet Eigentümern aber auch finanzielle Chancen durch Förderungen und steuerliche Vorteile.
✅ Erhaltungspflicht
Eigentümer müssen ihr Denkmal in einem guten Zustand erhalten; Vernachlässigung kann zu Auflagen und Bußgeldern führen.
✅ Meldepflicht
Schäden oder geplante Arbeiten sind der zuständigen Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
✅ Steuerliche Vorteile
Aufwendungen für Sanierungen können nach §§ 7i, 10f und 11b EStG steuerlich geltend gemacht werden.
✅ Fördermöglichkeiten
Unterstützung bieten das Land Schleswig-Holstein, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und kommunale Programme.
Fazit: Wer seine Pflichten kennt und zugleich die Vorteile nutzt, kann die finanziellen Belastungen deutlich reduzieren. Mit einer passenden Gebäudeversicherung wird das Denkmal nicht nur erhalten, sondern auch im Schadenfall zuverlässig geschützt.
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Kosten Denkmal-Versicherung | 16 Bundesländer - 16 Denkmalschutzgesetze |
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Fazit – Denkmalschutz und Versicherung in Schleswig-Holstein im Überblick
Denkmäler in Schleswig-Holstein sind ein wertvoller Teil des kulturellen Erbes und prägen Städte, Dörfer und Landschaften gleichermaßen. Eigentümer solcher Gebäude übernehmen Verantwortung für Erhalt und Pflege, stehen jedoch gleichzeitig vor besonderen Herausforderungen. Schäden verursachen aufgrund der strengen Vorgaben und der aufwendigen Bauweisen oft deutlich höhere Kosten als bei herkömmlichen Wohnhäusern.
Eine passende Gebäudeversicherung, die auf den Denkmalschutz abgestimmt ist, sorgt dafür, dass historische Substanz nicht nur erhalten bleibt, sondern auch im Schadensfall zuverlässig wiederhergestellt werden kann. So wird das kulturelle Erbe bewahrt und Eigentümer bleiben finanziell abgesichert.

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FAQ - Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung für Denkmäler in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein stehen viele denkmalgeschützte Reetdachhäuser, historische Höfe und Küstenbauten mit besonderer Bausubstanz. Diese Objekte liegen häufig in sturm- und hochwassergefährdeten Regionen. Versicherer bewerten das Schadenrisiko daher besonders streng – vor allem bei Reet, Holz oder salzempfindlichen Materialien.
Gebäude in Küstennähe sind höheren Risiken durch Sturmfluten, salzhaltige Luft und Rückstauschäden ausgesetzt. Gerade bei Altbauten mit empfindlicher Substanz steigen dadurch die Reparaturkosten. Eine gute Versicherung muss diese Risiken erkennen und absichern – viele Standardpolicen tun das nicht.
Reetdächer gelten als besonders brandgefährdet und erfordern spezielle Sicherheitsvorkehrungen wie Blitzschutz oder Funkrauchmelder. Viele Versicherer lehnen solche Gebäude pauschal ab oder erheben hohe Zuschläge. Wer ein denkmalgeschütztes Reetdachhaus versichern möchte, braucht einen spezialisierten Anbieter mit Erfahrung in diesem Bereich.
Häufige Schäden sind Dachundichtigkeiten nach Sturm, eindringende Feuchtigkeit durch alte Mauerwerke, Schimmelbildung in schlecht belüfteten Räumen und Rückstau aus überlasteten Entwässerungssystemen. Ohne auf die Bauweise abgestimmten Versicherungsschutz kann das teuer werden.
Ferienvermietung oder Gastronomie in denkmalgeschützten Objekten sind häufige Nutzungsarten in Schleswig-Holstein. Diese Nutzung verändert das Risiko deutlich und muss der Versicherung von Anfang an korrekt mitgeteilt werden. Sonst droht im Schadenfall der Verlust des Schutzes.
Ja, das Land Schleswig-Holstein und verschiedene Stiftungen unterstützen die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien. Wer solche Förderungen nutzt, muss Sanierungsmaßnahmen genau dokumentieren und sollte die Versicherung darüber informieren, um Leistungskonflikte zu vermeiden.
Ein leerstehendes Denkmal muss der Versicherung gemeldet werden. Besonders in abgelegenen Lagen erhöht Leerstand das Risiko für Einbruch, Vandalismus oder unentdeckte Leitungswasserschäden. Viele Versicherer schließen solche Objekte aus oder bieten nur eingeschränkten Schutz – es kommt auf die richtige Vertragsgestaltung an.
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