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Umnutzungsgenehmigung (denkmalgeschützt)

Illustration eines aufgeschlagenen Buches mit dem Schriftzug „Lexikon – Denkmalfachbegriffe verständlich erklärt“ in Blautönen
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Die Umnutzungsgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, ein denkmalgeschütztes Gebäude für eine andere Nutzung als ursprünglich vorgesehen zu verwenden – zum Beispiel die Umwandlung einer Scheune in Wohnraum. Sie wird nur erteilt, wenn die geplanten Veränderungen mit den Denkmalschutzauflagen vereinbar sind.

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