Denkmalgeschützte Gebäude versichern: wer hinter Kulturu steht
16 Jahre in der Versicherungsbranche, seit vier Jahren auf Denkmalschutz fokussiert.
Standardtarife scheitern an Denkmälern. Sie zahlen keine originalgetreue Wiederherstellung, setzen die Versicherungssumme zu niedrig an und führen im Schadensfall zu hohen Eigenanteilen. Genau hier setzen wir an. Der Inhaber Jochen Verbeet bringt 16 Jahre Erfahrung aus der Versicherungsbranche mit und hat sich vor vier Jahren auf die Absicherung historischer und denkmalgeschützter Gebäude spezialisiert.
Bundesweit, mit Schwerpunkt auf Denkmalschutz, Fachwerk, Reetdach, Resthof, Gründerzeit und Ensembleschutz.




Unsere Mission
Kulturu wird von Jochen Verbeet geführt, der 16 Jahre in der Versicherungsbranche arbeitet und sich seit vier Jahren auf denkmalgeschützte Gebäude konzentriert. Daraus ist eine Beratung entstanden, die Eigentümer historischer Immobilien in ganz Deutschland nutzen.
Denkmäler bringen Anforderungen mit, an denen Standardtarife scheitern. Auflagen der Denkmalbehörde zur originalgetreuen Wiederherstellung, höhere Wiederaufbaukosten durch Spezialhandwerk und eine Versicherungssumme, die korrekt nach Wert 1914 ermittelt sein muss. Diese Punkte prüfen wir bei jedem Objekt.
Versicherungssumme nach Wert 1914 und gleitendem Neuwert. So vermeiden Sie Unterversicherung im Schadensfall.
Beratung bundesweit und digital. Per Telefon, Video, WhatsApp und E-Mail, ohne Vor-Ort-Termin.
Auflagen der Denkmalbehörde fließen in den Tarif ein. Originalgetreue Wiederherstellung ist verbindlich abgesichert.
Unsere Teammitglieder

Verantwortlich für Strategie, Ausrichtung und die Versicherer-Beziehungen hinter Kulturu. Sorgt dafür, dass Eigentümer historischer Gebäude einen Ansprechpartner haben, der die Besonderheiten dieser Objekte kennt.

Spezialisiert auf komplexe Objekte vom Einzeldenkmal bis zum Ensembleschutz. Pascal findet Deckungslösungen, wo Standardversicherer ablehnen, und kennt die Unterschiede dieser Bauformen aus hunderten Beratungsgesprächen.

Begleitet Anfragen strukturiert von der ersten Aufnahme bis zur passenden Lösung. Lisann behält auch bei mehrteiligen Objekten und langwierigen Abstimmungen mit Behörden und Versicherern den Überblick.

Betreut Eigentümer in der laufenden Beratung und bei Fragen zum bestehenden Schutz. Stephan nimmt sich Zeit, Deckungskonzepte verständlich zu erklären, gerade bei erklärungsbedürftigen historischen Objekten.

Koordiniert die Schadenregulierung und hält den Kontakt zu Versicherern und Gutachtern. Bettina sorgt dafür, dass im Schadensfall alles strukturiert läuft, gerade wenn denkmalgerechte Wiederherstellung im Spiel ist.

Erste Stimme am Telefon und im Backoffice. Stefanie nimmt neue Anfragen auf, qualifiziert vor und sorgt dafür, dass jeder Fall sauber beim richtigen Berater landet.

Kundenberater/in Vertrieb (m/w/d)
Lust, unser Vertriebsteam im Außendienst zu verstärken?Dann bewerben Sie sich jetzt und gestalten mit uns den Versicherungsschutz für historische Gebäude.
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Digitaler Prozessmanager
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Wir suchen eine strukturierte Persönlichkeit mit Systemverständnis, die unsere internen Abläufe und digitalen Prozesse weiterentwickelt.
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Hier erreichen Sie unser spezialisiertes Team.
Wir melden uns werktags kurzfristig zurück. Füllen Sie die Felder aus und schildern Sie kurz, um welches Objekt es geht.

Warum Sie uns wählen sollten

Unser Engagement für Sie
Wir vermitteln Versicherungsschutz, der auf die Auflagen und Werte denkmalgeschützter Gebäude ausgelegt ist. Jedes Objekt prüfen wir einzeln, von der Versicherungssumme nach Wert 1914 bis zur Denkmalklausel im Tarif.
Hinweis in eigener Sache:
Unsere Leistungen basieren auf der Produktwelt der DEVK Versicherungen. Als gebundener Vertreter der DEVK verbinden wir die Spezialisierung auf historische Gebäude mit der Sicherheit eines Versicherers, der seit über 140 Jahren am Markt ist und einen der leistungsstärksten Tarife für denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland bietet.
Kundenstimmen: 5,0 von 5
aus 55 Google-Bewertungen
Sehr Hilfsbereit und alle Zeit der Welt die Fragen zu beantworten. Man fühlt sich gut aufgehoben. Vielen Dank!
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Bereits das erste Telefonat war fürsorglich und ohne Abschlussdruck.
Denkmalschutz wurde ausführlich besprochen.
- E. Stierl -
Ein herzliches Dankeschön an Herrn Verbeet für die tolle Beratung! Er hat für uns Top-Konditionen zu einem noch besseren Preis herausgeholt....
- R. & A. Ponomarev -
Sehr angenehmes Gespräch und schnelles Angebot :) alle Rückfragen konnten direkt beantwortet werden.
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Perfekte, ehrliche und bedarfsgerechte Beratung. Besser geht es nicht. Danke!
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Wir waren überrascht, wie viel Unterschied eine gute Beratung macht. Hatten vorher ein Angebot von woanders, das war aber viel schlechter. Hier passt das Gesamtpaket.
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Sehr kompetente Beratung, wir haben uns gut aufgehoben gefühlt. Man merkt, dass hier wirklich Ahnung von denkmalgeschützten Gebäuden da ist.
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Freundlich, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Ein kleines Missverständniss am Anfang wurde sofort geklärt, alles bestens. Vielen Dank!
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Ich bin erst seit Kurzem Kunde, fühle mich aber so gut betreut, als wäre ich schon ewig dort.
Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung
für denkmalgeschützte Gebäude
Was passiert, wenn ein denkmalgeschütztes Haus unterversichert ist?
Unterversicherung ist bei Denkmälern besonders folgenreich. Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wiederaufbauwert, kürzt der Versicherer die Schadenszahlung anteilig. Beispiel: Beträgt die Versicherungssumme nur 70 Prozent des realen Werts, erstattet der Versicherer auch nur 70 Prozent jedes Schadens, selbst bei Teilschäden. Bei einem Denkmal mit Wiederaufbaukosten von 800.000 Euro kann das im Brandfall einen Eigenanteil von mehreren hunderttausend Euro bedeuten. Spezialtarife arbeiten mit gleitendem Neuwert und Unterversicherungsverzicht, sofern die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde. Eine sorgfältige Wertermittlung ist daher entscheidend.
Wer haftet bei Schäden durch nicht genehmigte Veränderungen am Denkmal?
Bei nicht genehmigten Veränderungen liegt das Risiko vollständig beim Eigentümer. Wurden bauliche Maßnahmen ohne Zustimmung der Denkmalbehörde durchgeführt, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung verweigern oder kürzen. Zusätzlich drohen behördliche Rückbauauflagen und Bußgelder. Auch der spätere Versicherungsschutz kann gefährdet sein, wenn die Veränderungen nicht offengelegt wurden. Praktisch bedeutet das: Selbst kleine Eingriffe wie der Austausch von Fenstern, Dachflächen oder Putzarbeiten sollten dokumentiert und genehmigt sein. Wir empfehlen, alle baulichen Veränderungen vorab mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen und dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
Welche Auflagen gelten bei der Wiederherstellung eines Denkmals nach einem Schadensfall?
Nach einem Schadensfall verlangt die Denkmalbehörde in den meisten Fällen eine originalgetreue Wiederherstellung. Das betrifft Materialwahl, Bauverfahren, Detaildurchbildung und teilweise auch die Farbgebung. Konkret kann das bedeuten: Dachziegel müssen handgestrichen sein, Fenster werden in Sprossenteilung und Holzbauweise rekonstruiert, Putzflächen erhalten Kalkputz statt moderner Spachtelmasse. Diese Vorgaben verteuern die Wiederherstellung erheblich. Spezialtarife mit Denkmalklausel übernehmen genau diese Mehrkosten. Standardtarife klammern sie meist aus oder begrenzen sie auf einen Pauschalbetrag, der bei größeren Schäden nicht ausreicht.
Was bedeutet "gleitender Neuwert" bei einer Denkmalversicherung?
Der gleitende Neuwert sorgt dafür, dass die Versicherungssumme jährlich an die aktuelle Baupreisentwicklung angepasst wird. Steigen Baukosten und Handwerkerlöhne, erhöht sich auch die Versicherungssumme automatisch, ohne dass Sie aktiv eingreifen müssen. Bei einem Denkmal ist diese Klausel besonders wichtig, weil sich Materialien und Spezialhandwerk überproportional verteuern. Die Anpassung erfolgt anhand eines vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex und eines Tariflohnindex für das Bauhauptgewerbe. Ohne gleitenden Neuwert droht über Jahre eine schleichende Unterversicherung, die im Schadensfall hohe Eigenanteile verursachen kann.
Sind Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden versicherbar?
Ja, sofern die Anlage von der Denkmalbehörde genehmigt wurde. Photovoltaik auf Denkmälern ist rechtlich zunehmend möglich, vor allem auf nicht einsehbaren Dachflächen oder bei Anlagen mit angepasster Optik. Versicherungstechnisch werden Photovoltaikanlagen als zusätzliches Risiko aufgenommen, entweder über die Wohngebäudeversicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung. Wichtig ist die schriftliche Anzeige beim Versicherer und die Vorlage der Genehmigung. Ohne diese Unterlagen kann der Versicherer im Schadensfall Leistungen verweigern. Wir prüfen bei der Konzeption, ob die Anlage in den bestehenden Tarif eingeschlossen werden kann oder eine separate Police sinnvoller ist.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Spezialtarifen für Denkmäler?
Die Selbstbeteiligung lässt sich individuell vereinbaren, üblich sind Stufen zwischen 0 Euro und 1.500 Euro pro Schadensfall. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Jahresbeitrag spürbar, oft zwischen 10 und 20 Prozent. Bei Elementarschäden ist eine gesonderte Selbstbeteiligung üblich, häufig 500 Euro oder 1.000 Euro je Ereignis. Welche Konstellation sinnvoll ist, hängt von Ihrer Liquiditätsreserve und Ihrer Risikobereitschaft ab. Wer Rücklagen für kleinere Schäden hat, fährt mit höherer Selbstbeteiligung wirtschaftlich besser. Wer maximale Planbarkeit will, wählt eine niedrige Selbstbeteiligung trotz höherem Beitrag.
Was passiert mit der Versicherung beim Erbfall eines denkmalgeschützten Hauses?
Im Erbfall geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf die Erben über. Der Versicherungsschutz bleibt zunächst bestehen, auch wenn der ursprüngliche Versicherungsnehmer verstorben ist. Erben haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Kenntnis des Erbfalls. Diese Frist ist die beste Gelegenheit, die bestehende Police zu prüfen und gegebenenfalls in einen passenden Spezialtarif zu wechseln. Häufig stellt sich erst beim Erbfall heraus, dass das geerbte Denkmal mit einem Standardtarif jahrzehntelang unterversichert war. Wir prüfen die Bestandspolice und zeigen Optimierungspotenzial transparent auf.
Wie läuft die Beratung bei Kulturu ab?
Der Prozess ist auf Effizienz und Tiefe ausgelegt. Nach Ihrer Anfrage über das Online-Formular melden wir uns innerhalb von 24 Stunden telefonisch oder per Mail. Im Erstgespräch erfassen wir Objekt, Auflagen und Versicherungsbedarf. Anschließend erstellen wir ein individuelles Konzept, das wir Ihnen schriftlich erläutern. Bei Interesse begleiten wir den Antragsprozess vollständig inklusive Vorversichererbestätigung. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital, ohne dass Sie einen Termin vor Ort wahrnehmen müssen.
Arbeitet Kulturu deutschlandweit?
Ja, wir betreuen Eigentümer historischer Gebäude in ganz Deutschland. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich digital über Telefon, Videoberatung, WhatsApp und E-Mail. Eine physische Vor-Ort-Besichtigung ist in der Regel nicht erforderlich. Sollte sie im Einzelfall sinnvoll sein, beauftragen wir einen lokalen Sachverständigen. Das digitale Modell ermöglicht es uns, auch in Regionen zu beraten, in denen es vor Ort keinen spezialisierten Versicherungsvermittler für Denkmäler gibt.
Was kostet die Beratung durch Kulturu?
Für Sie ist die Beratung kostenfrei. Wir werden über die Provision des abschließenden Risikoträgers vergütet, ein in der Versicherungsbranche übliches Modell. Daraus entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, weder bei Vertragsabschluss noch bei der späteren Schadensbearbeitung. Sollten Sie sich gegen einen Abschluss entscheiden, ist die Beratung trotzdem für Sie kostenfrei. Wir verzichten bewusst auf Honorarmodelle, weil sie in der Nische Denkmalschutz keinen Mehrwert gegenüber einer guten Provisionsberatung bringen.






