Definition: Das Querhaus ist ein seitlicher Gebäudeteil, der die Hauptachse eines Bauwerks kreuzt und quer dazu steht.

Hintergrund: Es ist besonders in Kirchenbauten verbreitet, wo Querhaus und Langhaus ein kreuzförmiges Grundrissschema bilden. Auch historische Gutshöfe oder Herrenhäuser können Querhäuser besitzen.

Relevanz für Versicherung: Querhäuser gelten baulich als eigene Gebäudeteile und können unterschiedliche Dachformen oder Materialien aufweisen. Dies wird bei der Versicherungssumme und Risikoeinstufung berücksichtigt.

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