Definition: Ein Oberlicht ist ein kleines Fenster oberhalb einer Tür oder in der oberen Wandzone, das zusätzliches Tageslicht in Innenräume bringt.
Hintergrund: In historischen Gebäuden war es häufig festverglast oder mit Ziergittern versehen und diente der Belüftung und Beleuchtung von Fluren.
Relevanz für Versicherung: Originale Oberlichter sind oft kunstvoll gefertigt. Ihr Erhalt oder Ersatz wird bei denkmalgerechten Restaurierungen besonders berücksichtigt.
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