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Bauherrenpflicht- versicherung

Illustration eines aufgeschlagenen Buches mit dem Schriftzug „Lexikon – Denkmalfachbegriffe verständlich erklärt“ in Blautönen
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Definition: Die Bauherrenpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor Haftungsansprüchen Dritter, wenn es während der Bauphase zu Personen- oder Sachschäden kommt.

Hintergrund: Während eines Bauvorhabens haftet der Bauherr für alle Gefahren, die von der Baustelle ausgehen, etwa bei Unfällen oder Sachschäden.

Relevanz für Versicherung: Gerade bei denkmalgerechten Sanierungen mit komplexen Baustellen schützt diese Versicherung vor hohen Kosten, wenn Dritte durch Bauarbeiten geschädigt werden.

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