Ein Antrag auf Unterschutzstellung ist das offizielle Verfahren, mit dem ein Gebäude oder ein Ensemble in die Denkmalliste eingetragen werden soll. Dieser Antrag kann von Eigentümern, Behörden oder Interessengruppen gestellt werden. Wird er genehmigt, erhält das Objekt den Status „denkmalgeschützt“ – verbunden mit besonderen Rechten, Pflichten und Fördermöglichkeiten.
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