Die historische Untersicht ist die von unten sichtbare Fläche eines Bauteils, zum Beispiel die Unterseite von Dachüberständen, Balkonen oder Gewölben. In Altbauten sind Untersichten oft mit Holzverkleidungen, Stuck oder Malereien verziert.

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Weitere Lexikon Begriffe

Konservierungsmaßnahme
K

Eine Konservierungsmaßnahme dient dazu, die bestehende Bausubstanz zu sichern und vor weiterem Verfall zu schützen. Sie unterscheidet sich von einer Restaurierung dadurch, dass keine optische Erneuerung erfolgt, sondern der Ist-Zustand bewahrt wird.

Zangenkonstruktion
Z

Die Zangenkonstruktion ist eine Bauweise im Dachstuhl, bei der waagerechte Holzbalken (Zangen) die Sparrenpaare beidseitig umschließen. Sie erhöht die Stabilität der Dachkonstruktion und wird besonders bei großen Spannweiten eingesetzt.

Hufnagel
H

Der Hufnagel ist ein großer, geschmiedeter Nagel, der ursprünglich zum Befestigen von Hufeisen verwendet wurde. Im Bauwesen diente er früher zum Verbinden von Holzkonstruktionen.

Sprossenfenster
S

Sprossenfenster sind Fenster, deren Glasflächen durch schmale Sprossen in kleinere Felder unterteilt sind. Sie prägen das Erscheinungsbild vieler historischer Gebäude und sind in der Denkmalpflege oft vorgeschrieben.

Flachdach
F

Ein Flachdach ist ein Dach mit sehr geringer Neigung, meist unter 10 Grad. Es erfordert eine besonders sorgfältige Abdichtung, um Wasserschäden zu vermeiden.

Versicherungssteuer
V

Die Versicherungssteuer ist eine staatliche Abgabe, die auf Versicherungsprämien erhoben wird. Sie ist in den Beiträgen bereits enthalten und wird vom Versicherer an das Finanzamt abgeführt.

Denkmalpflege
D

Denkmalpflege umfasst alle Maßnahmen, die dem Erhalt, der Pflege und der Restaurierung denkmalgeschützter Objekte dienen. Ziel ist es, die historische Substanz zu bewahren.

Erhaltungsgebot / Erhaltungspflicht
E

Das Erhaltungsgebot bzw. die Erhaltungspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude, das Objekt in einem guten Zustand zu halten. Vernachlässigung kann zu behördlichen Anordnungen oder Bußgeldern führen.

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