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Umnutzungsgenehmigung (denkmalgeschützt)

Illustration eines aufgeschlagenen Buches mit dem Schriftzug „Lexikon – Denkmalfachbegriffe verständlich erklärt“ in Blautönen
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Die Umnutzungsgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, ein denkmalgeschütztes Gebäude für eine andere Nutzung als ursprünglich vorgesehen zu verwenden – zum Beispiel die Umwandlung einer Scheune in Wohnraum. Sie wird nur erteilt, wenn die geplanten Veränderungen mit den Denkmalschutzauflagen vereinbar sind.

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Weitere Lexikon Begriffe

Conservation Management Plan
C

Ein Conservation Management Plan (CMP) ist ein umfassendes Konzept zur Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes oder Ensembles. Er dokumentiert den aktuellen Zustand, die historische Bedeutung und Maßnahmen zur langfristigen Sicherung.

Lichtschacht
L

Der Lichtschacht ist eine bauliche Vertiefung vor Kellerfenstern, die Tageslicht und Frischluft in Kellerräume bringt. Er verhindert gleichzeitig, dass Erde oder Regenwasser direkt an das Fenster gelangt. Bei Altbauten ist oft eine Sanierung oder Abdichtung des Lichtschachts nötig, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Bauzier
B

Bauzier umfasst alle dekorativen Elemente an einem Gebäude, wie Gesimse, Stuck, Schnitzereien oder Fassadenmalereien. Sie prägt maßgeblich das Erscheinungsbild historischer Bauten und ist häufig ein zentraler Bestandteil von Denkmalschutzauflagen.

Mörtelfuge (Kalkmörtel)
M

Die Mörtelfuge ist der Zwischenraum zwischen Mauersteinen, der mit Mörtel gefüllt wird. Bei der Verwendung von Kalkmörtel bleibt die Fuge flexibel und diffusionsoffen, was für historische Gebäude ideal ist.

Mehrfamilienhaus
M

Ein Mehrfamilienhaus ist ein Wohngebäude mit mehreren eigenständigen Wohneinheiten. Viele Altbauten in Städten sind als Mehrfamilienhäuser konzipiert und stehen teilweise unter Ensembleschutz.

Haftpflichtversicherung
H

Die Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man versehentlich Personen- oder Sachschäden verursacht. Für Haus- und Grundstücksbesitzer ist sie unverzichtbar, um Risiken abzusichern.

Schutzumfang
S

Der Schutzumfang bezeichnet in der Versicherung alle Leistungen und Risiken, die im Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist ein umfassender Schutz wichtig, da Sanierungen oft teurer und aufwendiger sind.

Denkmalschutzbehörde
D

Die Denkmalschutzbehörde ist die zuständige staatliche Stelle, die über den Erhalt und die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude entscheidet und Eigentümer berät.

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