Definition: Ein Geländer ist eine Absturzsicherung an Treppen, Balkonen oder Brüstungen.
Hintergrund: Es dient der Sicherheit und kann zugleich ein architektonisches Gestaltungselement sein. Historische Geländer bestehen häufig aus Schmiedeeisen, Holz oder Stein und prägen das Erscheinungsbild denkmalgeschützter Gebäude.
Relevanz für Versicherung: Defekte oder instabile Geländer erhöhen das Unfallrisiko. Versicherungen bewerten deren Zustand bei der Haftpflicht- und Gebäudeschadenprävention.
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