Die Umnutzungsgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, ein denkmalgeschütztes Gebäude für eine andere Nutzung als ursprünglich vorgesehen zu verwenden – zum Beispiel die Umwandlung einer Scheune in Wohnraum. Sie wird nur erteilt, wenn die geplanten Veränderungen mit den Denkmalschutzauflagen vereinbar sind.
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