Definition: Die Kaltmiete bezeichnet den reinen Mietpreis für eine Wohnung oder ein Haus ohne Nebenkosten wie Heizung, Wasser oder Strom.

Hintergrund: Sie bildet die Basis für Mietverträge und ist vor allem bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung historischer Gebäude relevant.

Relevanz für Versicherung: Die Höhe der Kaltmiete kann zur Ermittlung von Mietausfallentschädigungen herangezogen werden, etwa nach einem versicherten Gebäudeschaden.

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