Definition: Der Gründerzeitstil bezeichnet die Architektur zwischen etwa 1870 und 1914, geprägt durch repräsentative Fassaden und reiche Verzierungen.
Hintergrund: Typisch sind Stuckornamente, Erker, hohe Fenster und großzügige Grundrisse. Viele dieser Gebäude stehen heute unter Denkmalschutz, da sie die städtische Baukultur des 19. Jahrhunderts widerspiegeln.
Relevanz für Versicherung: Gründerzeithäuser erfordern bei Sanierungen hohen handwerklichen Aufwand. Versicherungen berücksichtigen dies bei der Wertermittlung und Schadenregulierung.
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