Definition: Ein Ersatzneubau ist ein neues Gebäude, das an Stelle eines zerstörten oder abgerissenen Bauwerks errichtet wird.
Hintergrund: Er dient meist dazu, verloren gegangene Nutzflächen oder Funktionen wiederherzustellen. Bei Denkmalen ist ein Ersatzneubau nur zulässig, wenn eine originalgetreue Wiederherstellung unmöglich ist.
Relevanz für Versicherung: Im Schadensfall prüfen Versicherer, ob ein Ersatzneubau oder eine Wiederherstellung des Originals versichert ist und welche Kosten übernommen werden.
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