Definition: Ein Ersatzneubau ist ein neues Gebäude, das an Stelle eines zerstörten oder abgerissenen Bauwerks errichtet wird.

Hintergrund: Er dient meist dazu, verloren gegangene Nutzflächen oder Funktionen wiederherzustellen. Bei Denkmalen ist ein Ersatzneubau nur zulässig, wenn eine originalgetreue Wiederherstellung unmöglich ist.

Relevanz für Versicherung: Im Schadensfall prüfen Versicherer, ob ein Ersatzneubau oder eine Wiederherstellung des Originals versichert ist und welche Kosten übernommen werden.

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Tipp bis dahin: In unserem Blog finden Sie wertvolle Infos zur Versicherung bei denkmalgeschützten Immobilien.

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