Definition: Ein Durchgangszimmer ist ein Raum, der nur über einen anderen Raum betreten werden kann und selbst als Verbindung dient.
Hintergrund: Diese Raumaufteilung war in historischen Gebäuden und Altbauwohnungen weit verbreitet, bevor Flure und abgeschlossene Grundrisse üblich wurden. Sie beeinflusst oft die Nutzung und Privatsphäre der Räume.
Relevanz für Versicherung: Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann die ursprüngliche Raumstruktur mit Durchgangszimmern erhalten bleiben müssen, was Sanierungen und Umbauten versicherungstechnisch beeinflusst.
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