Definition: Die Denkmalliste ist ein amtliches Verzeichnis, in dem alle geschützten Kulturdenkmale eines Bundeslandes erfasst sind.
Hintergrund: Sie enthält Angaben zu Lage, Baujahr, Bedeutung und Schutzumfang jedes Objekts. Die Eintragung erfolgt nach Prüfung durch die Denkmalschutzbehörde und dient der rechtlichen Sicherung des Erhalts.
Relevanz für Versicherung: Die Aufnahme in die Denkmalliste beeinflusst Sanierungspflichten, Genehmigungsprozesse und Versicherungsbewertungen, da Auflagen für Materialien und Wiederherstellung gelten.
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