Bestandsschutz bedeutet, dass ein Gebäude oder eine bauliche Anlage, die nach früheren Vorschriften rechtmäßig errichtet wurde, auch dann bestehen bleiben darf, wenn sich die gesetzlichen Vorgaben geändert haben. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gilt der Bestandsschutz jedoch nur eingeschränkt, da Erhaltungs- und Sanierungspflichten bestehen.
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