Definition: Eine Anschlussversicherung ist ein nahtlos anschließender Vertrag, der nach Ablauf oder Kündigung einer Vorversicherung den Schutz fortführt.
Hintergrund: Sie verhindert Versicherungslücken, etwa bei Eigentümerwechseln oder beim Wechsel des Versicherers.
Relevanz für Versicherung: In der Gebäudeversicherung sichert eine Anschlussversicherung den ununterbrochenen Schutz – besonders wichtig bei denkmalgeschützten Objekten, um Risiken durch Feuer oder Leitungswasser ohne Unterbrechung abzudecken.
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