Lexikon

Umnutzungsgenehmigung (denkmalgeschützt)

Illustration eines aufgeschlagenen Buches mit dem Schriftzug „Lexikon – Denkmalfachbegriffe verständlich erklärt“ in Blautönen
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Definition: Eine Umnutzungsgenehmigung erlaubt die Änderung der bisherigen Nutzung eines denkmalgeschützten Gebäudes, etwa vom Wohnhaus zum Café.

Hintergrund: Sie wird von der zuständigen Denkmalschutzbehörde erteilt und stellt sicher, dass die neue Nutzung die historische Substanz und das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt.

Relevanz für Versicherung: Die Genehmigung beeinflusst den Versicherungsschutz, da sich Risiken und Anforderungen an das Gebäude durch die geänderte Nutzung verändern können.

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