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Umnutzungsgenehmigung (denkmalgeschützt)

Illustration eines aufgeschlagenen Buches mit dem Schriftzug „Lexikon – Denkmalfachbegriffe verständlich erklärt“ in Blautönen
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Die Umnutzungsgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, ein denkmalgeschütztes Gebäude für eine andere Nutzung als ursprünglich vorgesehen zu verwenden – zum Beispiel die Umwandlung einer Scheune in Wohnraum. Sie wird nur erteilt, wenn die geplanten Veränderungen mit den Denkmalschutzauflagen vereinbar sind.

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Weitere Lexikon Begriffe

Flachdach
F

Ein Flachdach ist ein Dach mit sehr geringer Neigung, meist unter 10 Grad. Es erfordert eine besonders sorgfältige Abdichtung, um Wasserschäden zu vermeiden.

Knagge
K

Eine Knagge ist ein kurzer, meist schräg stehender Holz- oder Steinträger, der Bauteile wie Erker, Balkone oder Dachüberstände stützt. Sie ist oft reich verziert und prägt das Fassadenbild historischer Häuser.

Kniegeschoss
K

Das Kniegeschoss ist ein niedriges Geschoss zwischen dem Obergeschoss und dem Dachgeschoss, das durch die Höhe der Außenwand unter der Dachschräge bestimmt wird. Es schafft zusätzlichen Wohnraum im Dachbereich.

Carrara-Marmor
C

Carrara-Marmor ist ein besonders hochwertiger, weißer bis hellgrauer Naturstein aus der italienischen Region Toskana. Er wird seit der Antike für Skulpturen, Treppen, Fassaden und Innenausstattungen verwendet. Sein edles Erscheinungsbild macht ihn auch heute noch beliebt, vor allem in denkmalgeschützten Gebäuden.

Dachbinder
D

Dachbinder sind tragende Bauelemente in Form von Dreiecken, die das Dach stabilisieren. Sie werden oft aus Holz oder Stahl gefertigt und ermöglichen große Spannweiten.

Lichtschacht
L

Der Lichtschacht ist eine bauliche Vertiefung vor Kellerfenstern, die Tageslicht und Frischluft in Kellerräume bringt. Er verhindert gleichzeitig, dass Erde oder Regenwasser direkt an das Fenster gelangt. Bei Altbauten ist oft eine Sanierung oder Abdichtung des Lichtschachts nötig, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Erneuerungswertversicherung
E

Die Erneuerungswertversicherung deckt im Schadensfall die Kosten für den Wiederaufbau eines Gebäudes in gleicher Art und Güte – unabhängig vom aktuellen Zeitwert.

Erhaltungsaufwand
E

Erhaltungsaufwand bezeichnet alle Kosten, die entstehen, um ein Gebäude in seinem aktuellen Zustand zu erhalten und Schäden zu vermeiden. Bei denkmalgeschützten Immobilien können diese Kosten teilweise steuerlich geltend gemacht werden.

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