Definition: Umnutzung bezeichnet die Veränderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes, ohne es abzureißen oder neu zu errichten.
Hintergrund: Beispiele sind der Umbau alter Scheunen zu Wohnhäusern oder Fabrikhallen zu Lofts. Besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden ist dabei die Zustimmung der Behörde erforderlich.
Relevanz für Versicherung: Eine Umnutzung kann neue Risiken mit sich bringen, etwa durch andere Brandlasten oder technische Anlagen. Versicherungen passen den Schutz entsprechend an.
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