Die Nutzungsgenehmigung mit historischer Anpassung ist eine behördliche Erlaubnis, ein Gebäude zu einem bestimmten Zweck zu nutzen – z. B. als Wohnhaus, Geschäft oder Veranstaltungsort – unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher Vorgaben. Dies stellt sicher, dass die Nutzung mit dem Erhalt der historischen Substanz vereinbar ist.
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