Definition: Ein Gartendenkmal ist eine unter Denkmalschutz stehende Garten- oder Parkanlage von historischer, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.
Hintergrund: Dazu zählen Schlossgärten, Friedhöfe oder Bürgerparks. Sie dokumentieren Gartenkunst vergangener Epochen und unterliegen besonderen Pflege- und Nutzungsvorschriften.
Relevanz für Versicherung: Gartendenkmale erfordern spezielle Pflege und Instandhaltung. Versicherungen berücksichtigen die Wiederherstellungskosten bei Sturm-, Vandalismus- oder Umweltschäden.
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