Definition: Die Erstprämie ist der erste Beitrag, den ein Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss zahlt.
Hintergrund: Mit der Zahlung der Erstprämie beginnt in der Regel der Versicherungsschutz. Bleibt sie aus, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder den Schutz verweigern.
Relevanz für Versicherung: Die rechtzeitige Zahlung der Erstprämie ist Voraussetzung für den wirksamen Beginn des Versicherungsschutzes – auch bei Gebäudeversicherungen für denkmalgeschützte Objekte.
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