Definition: Die Erneuerungswertversicherung deckt im Schadensfall die Kosten für den Wiederaufbau eines Gebäudes in gleicher Art und Güte, zum aktuellen Neubauwert ab.
Hintergrund: Sie ersetzt Schäden nicht zum Zeitwert, sondern zu den Kosten, die nötig wären, um das Objekt in gleicher Art und Güte wiederherzustellen.
Relevanz für Versicherung: Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Erneuerungswertversicherung besonders wichtig, da aufwendige Materialien und Handwerksleistungen hohe Wiederherstellungskosten verursachen.
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz denkmalgeschützter Gebäude? Unsere Spezialisten beraten Sie persönlich und individuell.







