Definition: Das Erhaltungsgebot bzw. die Erhaltungspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude, das Objekt in einem guten Zustand zu halten. Vernachlässigung kann zu behördlichen Anordnungen oder Bußgeldern führen.
Hintergrund: Sie ergibt sich aus den Denkmalschutzgesetzen der Länder und umfasst Pflege, Instandhaltung und den Schutz vor Verfall oder unsachgemäßen Veränderungen.
Relevanz für Versicherung: Versicherungen berücksichtigen die Erhaltungspflicht, da sie Einfluss auf den Wert, den Zustand und die Schadenvermeidung eines denkmalgeschützten Gebäudes hat.
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz denkmalgeschützter Gebäude? Unsere Spezialisten beraten Sie persönlich und individuell.







