Definition: Der Erbbauzins ist die regelmäßige Zahlung, die ein Erbbaurechtsnehmer an den Grundstückseigentümer leistet. Er fällt an, wenn ein Haus auf fremdem Grund steht.

Hintergrund: Der Eigentümer bleibt Grundbesitzer, während der Erbbauberechtigte das Gebäude darauf errichtet und nutzt. Der Zins wird meist jährlich gezahlt und orientiert sich am Grundstückswert.

Relevanz für Versicherung: Bei der Gebäudeversicherung ist zu beachten, dass Versicherungsschutz nur das Bauwerk betrifft, nicht das Grundstück, auf das der Erbbauzins entfällt.

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Tipp bis dahin: In unserem Blog finden Sie wertvolle Infos zur Versicherung bei denkmalgeschützten Immobilien.

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