Definition: Ein Einheitspreisvertrag ist eine Vertragsform im Bauwesen, bei der die Abrechnung nach tatsächlich erbrachten Mengen und festgelegten Einzelpreisen erfolgt.

Hintergrund: Er wird häufig bei Bau- und Sanierungsprojekten eingesetzt, wenn der genaue Leistungsumfang zu Beginn noch nicht vollständig feststeht. So behalten Auftraggeber und Auftragnehmer Flexibilität.

Relevanz für Versicherung: Bei denkmalgerechten Sanierungen ermöglicht der Einheitspreisvertrag eine transparente Kostenaufstellung, was Versicherern bei der Regulierung von Wiederherstellungskosten zugutekommt.

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