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Lexikon

Bordsteinrampe

Illustration eines aufgeschlagenen Buches mit dem Schriftzug „Lexikon – Denkmalfachbegriffe verständlich erklärt“ in Blautönen
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Eine Bordsteinrampe gleicht den Höhenunterschied zwischen Bordstein und Fahrbahn aus. Sie erleichtert die Zufahrt auf Grundstücke und kann auch für barrierefreie Zugänge wichtig sein.

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Weitere Lexikon Begriffe

Unterspannbahn
U

Die Unterspannbahn ist eine wasserabweisende, dampfdurchlässige Folie, die unter der Dacheindeckung verlegt wird. Sie schützt die Dachkonstruktion vor Regen und Flugschnee und sorgt gleichzeitig dafür, dass Feuchtigkeit aus der Dämmung entweichen kann.

Querverstrebung
Q

Eine Querverstrebung ist ein schräg oder horizontal eingebautes Bauteil, das die Stabilität einer Konstruktion erhöht. Besonders im Fachwerkbau verhindern Querverstrebungen, dass sich Wände verziehen oder einstürzen.

Historismus
H

Der Historismus ist eine Baustilepoche des 19. Jahrhunderts, die frühere Stilrichtungen wie Gotik, Renaissance oder Barock bewusst nachahmte. Historistische Gebäude erkennt man an detailreichen Fassaden, Erkern und Türmchen – häufig liebevoll gestaltet und heute oft denkmalgeschützt.

Erneuerungswertversicherung
E

Die Erneuerungswertversicherung deckt im Schadensfall die Kosten für den Wiederaufbau eines Gebäudes in gleicher Art und Güte – unabhängig vom aktuellen Zeitwert.

Fachwerkknoten
F

Der Fachwerkknoten ist die Stelle, an der mehrere Holzbalken eines Fachwerks verbunden werden. Seine Stabilität ist entscheidend für die gesamte Konstruktion.

Walmdach
W

Ein Walmdach ist eine Dachform, bei der alle vier Dachseiten geneigt sind und sich oben an einer kurzen Firstlinie treffen. Es ist besonders windstabil und wetterfest. Viele historische Bauernhöfe, Gutshäuser und Stadtvillen sind mit Walmdächern gedeckt, was deren harmonische Optik prägt.

Ornamentgiebel
O

Der Ornamentgiebel ist ein reich verzierter Giebel, der mit Stuck, Skulpturen oder Ziermauerwerk gestaltet ist. Er ist besonders in der Renaissance, im Barock und im Jugendstil verbreitet.

Reversibilität
R

Reversibilität bedeutet in der Denkmalpflege, dass durchgeführte Maßnahmen wieder rückgängig gemacht werden können, ohne die originale Bausubstanz zu beschädigen. So bleibt die Möglichkeit erhalten, spätere Restaurierungen nach neuen Erkenntnissen durchzuführen.

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