Definition: Bestandsschutz bezeichnet das Recht, ein bestehendes Gebäude oder eine bauliche Anlage nach früher geltenden Vorschriften weiter zu nutzen, auch wenn neue Gesetze strengere Anforderungen stellen.
Hintergrund: Er schützt Eigentümer älterer oder denkmalgeschützter Gebäude vor nachträglichen Auflagen, etwa bei Brandschutz, Wärmedämmung oder Statik. Eingriffe sind nur bei wesentlichen Umbauten oder Nutzungsänderungen erforderlich.
Relevanz für Versicherung: Bestandsschutz beeinflusst Sanierungspflichten und Kosten. Versicherungen berücksichtigen ihn bei der Bewertung von Risiken und Wiederherstellungspflichten historischer Bausubstanz.
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