Definition: Ein Antrag auf Unterschutzstellung ist das formale Verfahren, mit dem ein Gebäude oder Objekt als Kulturdenkmal anerkannt werden soll.
Hintergrund: Der Antrag wird bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde eingereicht und enthält Begründungen zur geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung. Nach Prüfung erfolgt bei Zustimmung die Aufnahme in die Denkmalliste.
Relevanz für Versicherung: Mit der Unterschutzstellung ändern sich Sanierungspflichten und Bewertungsgrundlagen, was einen spezialisierten Versicherungsschutz erforderlich macht.
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