Definition: Die Wärmeschutzverordnung regelte in Deutschland bis 2002 die energetischen Mindestanforderungen an Gebäude.
Hintergrund: Sie legte fest, wie stark Wände, Dächer und Fenster gedämmt sein müssen, um Wärmeverluste zu reduzieren. Heute gilt an ihrer Stelle das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Relevanz für Versicherung: Bei Alt- und Denkmalbauten gelten häufig Ausnahmen. Versicherungen berücksichtigen fehlende Dämmstandards bei der Risikobewertung und Beitragsermittlung.
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