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Lexikon

UNESCO-Weltkulturerbe

Illustration eines aufgeschlagenen Buches mit dem Schriftzug „Lexikon – Denkmalfachbegriffe verständlich erklärt“ in Blautönen
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Das UNESCO-Weltkulturerbe ist eine Auszeichnung für Kultur- und Naturstätten von außergewöhnlichem universellem Wert. Gebäude oder Städte mit diesem Status stehen unter besonderem Schutz, um ihre Erhaltung für kommende Generationen zu sichern.

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Weitere Lexikon Begriffe

Kellermauerwerk (Naturstein)
K

Das Kellermauerwerk aus Naturstein besteht aus massivem Stein, der meist vor Ort gebrochen wurde. Es ist besonders stabil und langlebig, erfordert aber bei Sanierungen eine fachgerechte Abdichtung gegen Feuchtigkeit.

Schieferdeckung
S

Die Schieferdeckung ist eine Dach- oder Fassadenverkleidung aus dünnen Platten des Natursteins Schiefer. Sie ist extrem langlebig, witterungsbeständig und besonders in historischen Altstädten weit verbreitet. Die Verlegearten – wie Altdeutsche Deckung oder Universaldeckung – sind oft Teil des regionalen Kulturerbes.

Craquelé
C

Craquelé bezeichnet feine Risse in der Oberfläche von Gemälden, Keramik oder Glasuren. Sie entstehen durch Alterung und Temperaturschwankungen und können bei antiken Stücken Teil des charakteristischen Aussehens sein.

Gesims
G

Das Gesims ist ein waagerechter Vorsprung an einer Fassade, der optisch gliedert und Regenwasser von der Wand ableitet.

Wiederherstellungskosten
W

Die Wiederherstellungskosten sind die Kosten, die entstehen, um ein zerstörtes oder beschädigtes Gebäude in gleicher Art und Güte wieder aufzubauen. In der Gebäudeversicherung ist dieser Wert entscheidend für die richtige Absicherung.

Sprossenfenster
S

Sprossenfenster sind Fenster, deren Glasflächen durch schmale Sprossen in kleinere Felder unterteilt sind. Sie prägen das Erscheinungsbild vieler historischer Gebäude und sind in der Denkmalpflege oft vorgeschrieben.

Einspruchsfrist
E

Die Einspruchsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Eigentümer oder Bürger gegen einen behördlichen Bescheid Widerspruch einlegen kann.

Ersatzneubau
E

Ein Ersatzneubau entsteht, wenn ein bestehendes Gebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird – oft nach einem Totalschaden.

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Tipp bis dahin: In unserem Blog finden Sie wertvolle Infos zur Versicherung bei denkmalgeschützten Immobilien.

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