Definition: Die Instandhaltungsrücklage ist eine finanzielle Reserve, die Eigentümer oder Gemeinschaften für zukünftige Reparaturen und Sanierungen bilden.
Hintergrund: Sie dient dazu, größere Maßnahmen – etwa Dach- oder Fassadensanierungen – ohne Kreditaufnahme zu finanzieren. In der WEG-Verwaltung ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Relevanz für Versicherung: Eine ausreichende Rücklage sichert den Werterhalt des Gebäudes und erleichtert die Abwicklung von Schadensbeseitigungen nach Versicherungsfällen.
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