Definition: Ensembleschutz bedeutet, dass eine Gruppe von Gebäuden oder ein Straßenzug als Einheit unter Denkmalschutz steht.
Hintergrund: Nicht jedes einzelne Gebäude muss denkmalwürdig sein – entscheidend ist das gemeinsame historische Erscheinungsbild. Der Schutz bezieht sich daher auf Struktur, Proportionen und Materialien des gesamten Ensembles.
Relevanz für Versicherung: Im Ensembleschutz gelten strengere Vorgaben für Sanierungen. Versicherungen berücksichtigen diese Auflagen bei Wiederherstellungswert und Risikoanalyse.
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