Definition: Die Bauherrenpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor Haftungsansprüchen Dritter, wenn es während der Bauphase zu Personen- oder Sachschäden kommt.
Hintergrund: Während eines Bauvorhabens haftet der Bauherr für alle Gefahren, die von der Baustelle ausgehen, etwa bei Unfällen oder Sachschäden.
Relevanz für Versicherung: Gerade bei denkmalgerechten Sanierungen mit komplexen Baustellen schützt diese Versicherung vor hohen Kosten, wenn Dritte durch Bauarbeiten geschädigt werden.
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz denkmalgeschützter Gebäude? Unsere Spezialisten beraten Sie persönlich und individuell.







