Eine Baufuge ist der kontrollierte Zwischenraum zwischen zwei Bauteilen, der Bewegungen aus Temperatur- oder Materialänderungen ausgleicht. Richtig abgedichtet, schützt sie vor Feuchtigkeit und Schäden.
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Fachwerkholz bezeichnet die tragenden Holzbalken, aus denen das Gerüst eines Fachwerkhauses besteht. Oft wird Eichenholz verwendet, da es besonders widerstandsfähig ist. In der Denkmalpflege ist der Erhalt möglichst vieler Originalhölzer zentral, da diese die historische Authentizität sichern.
Der Versicherungswert ist der Betrag, für den ein Gebäude versichert wird. In der Wohngebäudeversicherung entspricht er meist dem Wiederaufbauwert in gleicher Art und Güte, nicht dem Verkaufswert. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann der Versicherungswert aufgrund spezieller Materialien und Handwerksleistungen deutlich höher liegen.
Schiefer ist ein Naturstein, der sich in dünne Platten spalten lässt und häufig für Dacheindeckungen oder Fassadenverkleidungen genutzt wird. Er ist wetterbeständig, langlebig und prägt in vielen Regionen das historische Ortsbild.
Die Rekonstruktion ist der Wiederaufbau eines Bauwerks oder Gebäudeteils, der verloren gegangen ist – häufig auf Basis historischer Pläne, Fotos oder Zeichnungen. Ziel ist es, den ursprünglichen Zustand möglichst originalgetreu wiederherzustellen.
Maßwerk ist ein filigranes, ornamentales Steinwerk, das vor allem in gotischen Fenstern, Balustraden und Fassaden vorkommt. Die geometrischen Muster aus Stein sind sowohl tragend als auch dekorativ und erfordern bei Restaurierungen höchste Präzision.
Erhaltungsaufwand bezeichnet alle Kosten, die entstehen, um ein Gebäude in seinem aktuellen Zustand zu erhalten und Schäden zu vermeiden. Bei denkmalgeschützten Immobilien können diese Kosten teilweise steuerlich geltend gemacht werden.
Eine Bordsteinrampe gleicht den Höhenunterschied zwischen Bordstein und Fahrbahn aus. Sie erleichtert die Zufahrt auf Grundstücke und kann auch für barrierefreie Zugänge wichtig sein.
Reversibilität bedeutet in der Denkmalpflege, dass durchgeführte Maßnahmen wieder rückgängig gemacht werden können, ohne die originale Bausubstanz zu beschädigen. So bleibt die Möglichkeit erhalten, spätere Restaurierungen nach neuen Erkenntnissen durchzuführen.
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